
Regelungen zum
neuen EU Heimtierpaß
aus www.tknds.de
Tierärztekammer Niedersachsen
Presseinformation
der Bundestierärztekammer e.V.
EU-Heimtierausweis:
Flexible Lösung gegen Reisechaos
Die Bundestierärztekammer weist darauf hin, dass die EU-Kommission
heute (9. Juni) über das In-Kraft-Treten der neuen Regeln für
Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen entschieden hat. Das Ergebnis
ist eine flexible Lösung, die allen Urlaubern in der EU problemlosen
Ferienspaß mit Tier erlaubt. Die Bundestierärztekammer
begrüßt es, dass die neuen Formulare des EU-Heimtierausweises
bereits verwendet werden können. In Deutschland seien nämlich
bereits viele Tierarztpraxen gut vorbereitet, um die neuen Pässe
ausgeben zu können.
Nach dem Beschluss
der EU-Kommission gelten zwischen dem 3. Juli und dem 1. Oktober gleichermaßen
die bisherigen und die neuen Regeln für Reisen mit Hunden, Katzen
und Frettchen: Ab 3. Juli müssen alle EU-Mitgliedstaaten das
Verbringen von Heimtieren gestatten, die bereits die neuen Regeln
erfüllen. Andererseits müssen sie auch solchen Tieren die
Einreise erlauben, die entsprechend den bisher bestehenden einzelstaatlichen
Regeln vorbereitet wurden.
Die neuen,
EU-einheitlichen Regeln geben vor, dass Hunde, Katzen und Frettchen,
die innerhalb der Europäischen Union auf Reisen gehen, einen
Pass nach einheitlichem Muster mitführen müssen. Dieser
Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h. das
Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet und
die Nummer im Pass eingetragen werden. Der Pass muss neben weiteren
Angaben zum Besitzer und seinem Tier außerdem insbesondere den
tierärztlichen Nachweis enthalten, dass ein gültiger Impfschutz
gegen Tollwut besteht.
Die EU hatte diese Bestimmungen bereits im Juni 2003 mit In-Kraft-Treten
zum 3. Juli 2004 beschlossen. Im Mai dieses Jahres hatte sie dann
angekündigt, den Termin zu verschieben, weil die meisten Mitgliedstaaten
nicht zur fristgerechten Umsetzung in der Lage seien.
In Deutschland
konnten nach intensiven Gesprächen zwischen Tierärzteverbänden
und Behörden schon frühzeitig alle Fragen der Umsetzung
geklärt werden. In deutschen Tierarztpraxen sind die neuen EU-Heimtierausweise
teilweise schon seit Ende Mai verfügbar.
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Häufig
gestellte Fragen
Ab wann gilt
der neue EU-Heimtierpass?
Der EU-Heimtierpass gilt ab 3. Juli 2004. Übergangsregelungen
sind vorgesehen ---> Link
(als .pdf)
Wer braucht
den neuen EU-Heimtierpass?
Personen, die mit Hund, Katze oder Frettchen in andere EU-Mitgliedstaaten
reisen wollen, benötigen den neuen EU-Heimtierpass. Für
andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt
der Pass nicht. Wer nicht beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen
zu gehen, kann auch für Hund, Katze und Frettchen weiterhin den
gelben "Internationalen Impfpass" verwenden.
Woher bekommt
man den EU-Heimtierpass?
Die EU-Heimtierpässe können von jeder Tierarztpraxis ausgestellt
werden. In der Tierarztpraxis können neben der Ausstellung des
Passes auch die Grundvoraussetzungen an Reisen in der EU wie die Kennzeichnung
des Tieres oder die Tollwutimpfung erledigt werden.
Ab wann gibt
es den neuen EU-Heimtierpass?
Voraussichtlich werden die Pässe ab Mitte Mai in den Tierarztpraxen
vorliegen.
Welche weiteren
Bestimmungen sind für Reisen in der EU künftig zu beachten?
Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten
mitgenommen werden, müssen
mit einem
Mikrochip oder einer Tätowierung (gilt nur noch bis 3.7.2011)
markiert sein,
eine gültige Impfung gegen Tollwut haben, die der Tierarzt im
EU-Heimtierpass bestätigt hat,
müssen den EU-Heimtierpass mit sich führen.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr
mit bis zu fünf Tieren zwischen Mitgliedstaaten der EU. Bei Reisen
nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich sind weiter
gehende Anforderungen zu erfüllen (Nachweis des Tollwutimfpschutzes
in einer Blutprobe, Nachweis einer Behandlung gegen Bandwürmer
und Zecken). Zusätzliche Anforderungen sind auch beim gewerblichen
Verbringen/Handel zu beachten.
Anmerkung:
Es erscheint sinnvoll, bei Anfragen immer auf diese weiteren Bestimmungen
hinzuweisen, insbesondere die Notwendigkeit der Kennzeichnung (bevorzugt:
Mirkochip).
Was ist bei
Reisen in Nicht-EU-Länder zu beachten?
Reisen in Drittländer sind nicht durch die EU-Bestimmungen geregelt,
es gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes.
Wie ist die
Übergangsregelung gestaltet?
Bisher verwendete Impfzeugnisse und Bescheinigungen können weiter
verwendet werden, wenn
sie vor dem
3. Juli 2004 ausgestellt wurden,
noch gültig sind (bis 12 Monate nach letzter Tollwutimpfung;
bei Reisen nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich
zusätzlich zu beachtende Fristen hinsichtlich Nachweis des Tollwutimfpschutzes
und Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken),
den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierpasses entsprechen (d.h.
hinsichtlich Angaben zum Tier, seiner Kennzeichnung und seinem Besitzer).
Antwort vorbehaltlich der genauen Inhalte der noch nicht veröffentlichten
Entscheidung der EU-Kommission.
Was ist mit
Tieren, die schon gekennzeichnet und/oder geimpft sind?
Bei Tieren, die schon gekennzeichnet und/oder geimpft sind, kann der
Tierarzt/die Tierärztin die Angaben vom gelben "Internationalen
Impfpass" in den neuen EU-Pass übertragen. Er/sie prüft
vorher die Kennzeichnung und die Gültigkeit der Tollwutimpfung
- gegebenenfalls muss die Kennzeichnung erneuert bzw. die Impfung
aufgefrischt werden.
Welche Kosten
entstehen dem Tierhalter durch die neue Regelung?
Die Kosten werden nach der gültigen Gebührenordnung für
Tierärzte berechnet. Konkrete Rechenbeispiele sind in Kürze
bei der Bundestierärztekammer erhältlich.
Was geschieht
mit den gelben "Internationalen Impfpässen"?
In den neuen EU-Heimtierpass können alle Impfungen eingetragen
werden. Wer einen EU-Heimtierpass hat, braucht den gelben "Internationalen
Impfpass" nicht mehr. Tierhalter, die nicht beabsichtigen, mit
Hund, Katze oder Frettchen ins Ausland zu verreisen, können den
"Internationalen Impfpass" wie bisher weiterverwenden.
Was passiert,
wenn man ohne den neuen Pass auf Reisen geht?
Wer ohne den neuen EU-Pass reist, muss mit Problemen an der Grenze
rechnen. Im Einzelfall muss mit Sanktionen des jeweiligen Mitgliedstaates
gerechnet werden, die bis hin zur Quarantänisierung des Tieres
reichen können und mit erheblichen Kosten für den Tierhalter
verbunden sind.
Werden die
Kennzeichnungs-Nummern der Tiere oder die Pass-Nummern registriert?
Nein, eine Registrierung ist nicht vorgesehen. Ein Eintrag in ein
"Haustierregister" ist aber grundsätzlich anzuraten.