Wildtierschutz weltweit

aus der Allgemeinen Zeitung Namibia Artikel vom 10.09.2002

Elefant im Camp geschossen
Beamte im Khaudum behaupteten, aus Notwehr gehandelt zu haben
Die junge Elefantenkuh, die kurz zuvor im Rastlager Khaudum von Mitgliedern der Anti-Wilderer-Einheit des Ministeriums geschossen worden war. Foto: privat
Windhoek - Ein Tourist, der in der Nacht zur Toilette ging, fand auf dem Weg einen toten Elefanten. Zuvor waren vier Schüsse gefallen. Mitglieder der Anti-Wilderer Einheit im Khaudum Wildpark behaupteten in einem Bericht an das Hauptbüro in Windhoek, aus Notwehr gehandelt zu haben, da der Elefant angegriffen hätte. Eine genaue Untersuchung wurde angeordnet.

Eine Gruppe Namibier war am 27. August in dem Rastlager Khaudum im Khaudum Wildpark angekommen. Schon in der ersten Nacht versuchten Angestellte des Ministeriums für Umwelt und Tourismus (MUT), mit Lärm und einigen Schüssen Elefanten aus dem Lager zu vertreiben. In der zweiten Nacht hörten die Besucher vier einzelne Schüsse über eine längere Zeitspanne. Als einer der Männer zur Toilette ging, entdeckte er einen toten Elefanten. Als kurz darauf zwei der Touristen die MUT Angestellten fragten, was geschehen sei und meinten, dass es doch unnötig wäre, einen Elefanten zu erschießen, sagten einige MUT Angestellte, dass es ein großer Fehler (big mistake) gewesen sei. Noch in der Nacht kam der für das Gebiet zuständige Hauptnaturschutzbeamte Dries Alberts an und am Morgen wurde das Tier zerlegt. Alberts meinte, dass ,,lieber ein Elefant im Lager erlegt werden soll, als das ein Besucher zu schaden kommt".

In einem Bericht an den Direktor der Naturschutzbehörde behaupteten die betroffenen Beamten, aus Notwehr geschossen zu haben, da der Elefant sie angegriffen hätte. Sie hätten in der besagten Nacht die Wasseranlagen und Besucher vor den Elefanten schützen wollen.

von Dirk Heinrich

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aus der Allgemeinen Zeitung Namibia Artikel vom 21.08.2002

Hochbetrieb der Wilderer
Mit Schlingen, Hunden und Gewehren auf jagdbares und geschütztes Wild
Der Kopf und zwei Pfoten von einem Erdferkel, welches angeblich überfahren und deshalb mitgenommen und geschlachtet wurde. Es ist illegal überfahrene Tiere mitzunehmen. Foto: Dirk Heinrich
Windhoek/Okahandja - Montag wurden in Okahandja verschiedene Wilderer verurteilt, die in den vergangenen Tagen im Okahandja Distrikt Wildtiere auf verschiedene Arten illegal erlegt hatten.

Samstagvormittag entdeckte der Farmer Redecker auf dem Weg zu seiner Farm Westfalenhof auf der Schotterstraße D 1972 Blut und Haare von einem Kudu, welcher dort erlegt worden war. Am Abend des selben Tages beobachtete er auf der Nachbarfarm ein Fahrzeug, welches mit Handscheinwerfern umherfuhr. Kurz darauf fuhr das Auto ohne Licht an seinem Farmhaus vorbei. Seine Söhne folgten dem Fahrzeug in einigem Abstand, welches auf der D 1958 hin und her fuhr, konnten jedoch nichts entdecken. Sonntagmorgen wurde die Straße abgesucht und eine Stelle gefunden, an der eine Oryxantilope erlegt worden war. Redecker benachrichtigte das Sicherheitsunternehmen Rescue 999 und die Polizei in Okahandja. Diese kamen am Nachmittag und am Abend gegen 20.00 Uhr kam eine Gruppe Männer beim Haus der Nachbarfarm Hiradaub von Gerry Tjipuija mit zwei weiteren Tieren auf der Ladefläche an. Die fünf Männer behaupteten für den Eigentümer die Tiere erlegt und dessen Erlaubnis zu haben. Die Polizei fand insgesamt das Fleisch und Felle von zwei Oryxantilopen, fünf Kudus und einem Erdferkel. Das Erdferkel (geschütztes Wild) sei vor das Fahrzeug auf der Farm gerannt und überfahren worden, so die Verdächtigen. Letzendlich gaben zwei der Männer zu, einen Kudu und eine Oryxantilope neben der Straße geschossen zu haben. Keine Anklage erfolgte bisher in Bezug auf das Erdferkel.

Charles Coraizin (39) und Levi Mbwali (28) wurden des zweimaligen Jagens von jagdbaren Wild für schuldig gefunden und je zu N$ 2000 oder zwei Jahre Gefängnis verurteilt. Gerry Tjipuija wollte gegenüber der AZ nichts sagen.

Sonntag wurden von Rescue 999 und der Polizei drei Männer erwischt, die eine Oryxantilope im Busch auf der Farm von Ben Slabbert östlich von Okahandja zerlegten. Sie hatten das Tier mit Hilfe von Hunden gestellt und mit Speeren getötet. Zwei Wilderer konnten entkommen und Jefta Kahiko aus Ovitoto wurde vor Gericht gestellt und für schuldig befunden. Für das illegale Jagen von jagdbarem Wild erhielt er eine Strafe von N$ 2000 oder zwei Jahre Gefängnis und für das Töten eines Tieres mit einem Speer N$ 50 oder zwei Monate Gefängnis.

Am vergangenen Donnerstag wurden auf der Farm Manderley von H. Hiersch zwei Wilderer auf frischer Tat erwischt, die Schlingen gestellt und eine Oryxantilope gewildert hatten. Mike Lukas (32) und Kemanya Hiskia (24) wurden des illegalen Jagens von jagdbaren Wild für schuldig befunden und erhielten je eine Geldstrafe von N$ 2000 oder zwei Jahre Gefängnis und für das Stellen von Schlingen je N$ 150 oder zwei Monate Gefängnis.

von Dirk Heinrich

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aus der Allgemeinen Zeitung Namibia Artikel vom 15. 08. 2002

,,Wilde Tiere bleiben wild"
Expertenvereinigung verurteilt Unfall mit Raubkatzen im Camp Gecko
Windhoek - Die Aktivitäten von Ongwe Movie School in Camp Gecko, die dazu führten, dass eine britische Touristin von einem Leoparden schwer verletzt wurde, werden von der Large Carnivore Management Association of Namibia (LCMAN) aufs Schärfste verurteilt. Dies teilte der Raubkatzenverband jetzt schriftlich mit.

Mit Schock, aber wenig überrascht, haben die Mitglieder von LCMAN den Angriff auf eine Touristin vor wenigen Wochen vernommen (Die AZ berichtete ausführlich), da immer mehr Raubkatzen in Gefangenschaft gehalten werden. In den vergangenen Jahren hat die LCMAN deshalb eng mit dem Ministerium für Umwelt und Tourismus zusammengearbeitet, um die neuen Bestimmungen in Bezug auf die Haltung von großen Raubtieren in Gefangenschaft zu erarbeiten.

Die Sicherheit der Tiere und der Personen, die diese anschauen wollen, sei zu jedem Zeitpunkt der wichtigste Aspekt während der Diskussionen gewesen, heißt es in dem Brief. Und weiter: ,,Leider wird zu oft vergessen, dass wilde Tiere, ob in Gefangenschaft oder in der Freiheit, teilweise oder komplett wild bleiben". Aus diesem Grund sollen die neuen Bestimmungen jeglichen Kontakt zwischen großen Raubtieren und Touristen sowie den Haltern dieser Tiere unterbinden. Nur unter besonderen Umständen wird dieser direkte Kontakt noch erlaubt. ,,Es ist nicht mehr akzeptabel, einen Geparden als Haustier auf dem Teppich vor dem Kamin oder auf dem Bett liegen zu haben oder einen so genannten ,gezähmten Leoparden´ zwischen Fremden auf einer Lodge umherlaufen zu lassen oder die absurde Situation zu haben, dass Touristen in direkten Kontakt mit einem 150 Kilogramm schweren Löwen kommen, der einen Menschen mit einem einzigen Schlag seiner gewaltigen Pranken töten könnte", ist die Meinung der LCMAN.

Es gebe mit Sicherheit auch in Namibia einen Platz für Raubtiere in Gefangenschaft, die für Forschungs- oder Erziehungszwecke gehalten werden, und Argumente, dass solche Tiere zum Verständnis und Erhalt ihrer Art beitrügen. Aber es gebe keine Gründe, Raubtiere als Haustiere zu halten, schreibt die LCMAN. Hier jedoch liege das Dilemma der Gesetzgeber, meint die LCMAN, da es Organisationen gebe, die behaupten, dass sie Raubtiere als Botschafter ihrer Bemühungen benutzen, um den Schutz der Art zu erklären. Ferner gebe es Organisationen, die gutgemeinte Absichten haben, wenn sie zum Verständnis der Art beitragen wollen, indem sie einen Vertreter der Spezie bei sich haben. Selbst Personen, die sich einsetzen, ein verwaistes Raubtierbaby mit der Hand aufzuziehen oder angesehene Filmemacher, die in der Position sind, Millionen Zuschauer aufzuklären, wenn sie die richtigen Szenen in den Kasten bekommen, seien durch die neuen Bestimmungen eingeschränkt beachtet worden, so die LCMAN.

Unglücklicherweise hätten diese Ausnahmen in den Bestimmungen dazu geführt, dass ein Permit ausgereichte - um die Tiere für Filmarbeiten zu nutzen - aber missbraucht wurde, um nicht erlaubte touristische Aktivitäten durchzuführen, meint die LCMAN.

Aus diesem Grund verurteilt die LCMAN den Vorfall, bei dem ein Tourist verletzt wurde. Der Verband will weiterhin das Ministerium für Umwelt und Tourismus unterstützen, die neuen Bestimmungen durchzusetzen, die verhindern sollen, dass es zu solchen Unfällen kommt. LCMAN versteht und unterstützt deshalb den Schritt des Ministeriums, dass sich sämtliche Eigentümer von Raubtieren in Gefangenschaft in den kommenden drei Monaten neu registrieren lassen müssen. Dies sei ein weiterer Schritt auf dem Weg, um die Situation der Raubtiere in Gefangenschaft zu verbessern.

von Dirk Heinrich

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aus der Allgemeinen Zeitung Namibia, Artikel vom 07. 08. 2002
Raubtiere neu registrieren
Neue Mindestbestimmungen gelten für alle - 31. Oktober ist Antragsschluss
Windhoek - Sämtliche Raubtiere in Namibia, die in Gefangenschaft leben, müssen den neuen Mindestbestimmungen nach gehalten werden. In einer Presseerklärung des Ministeriums für Umwelt und Tourismus werden jetzt alle Besitzer von Raubtieren in Gefangenschaft aufgefordert, die Tiere und Einrichtungen neu registrieren zu lassen und neue Permits zu beantragen.

Dies ist nötig geworden, so die Presseerklärung, wegen verschiedener Angriffe auf und Verletzungen von Touristen durch Raubtiere in Gefangenschaft. Das Umweltministerium weist nochmals ausdrücklich auf einen Kabinettsbeschluss von 1999 und eine darauffolgende Presseerklärung vom März 2000 hin, dass neue Bestimmungen zur Haltung von Raubtieren in Kraft traten. Diese Bestimmungen waren das Resultat der wachsenden Zahl an Raubtieren, die gefangen und in Gefangenschaft gehalten wurden, um sie für touristische Zwecke zu nutzen. Somit wurde durch zum Teil mangelhafte Sicherheit die Verletzungsgefahr für Touristen erhöht, das Wohlbefinden der Tiere ließ des Öftern zu wünschen übrig und die eingesperrten Tiere hatten keinen Nutzen für den Naturschutz mehr.

Trotz des Kabinettbeschlusses und der Bekanntgabe der neuen Bestimmungen gibt es immer noch Personen, die nicht die Regeln beachten und teilweise sogar Raubtiere ohne Permit halten. Aus diesem Grund wird die Naturschutzbehörde eine vollständige Registrierung sämtlicher Raubtiere in Gefangenschaft und deren Einrichtungen durchführen, wozu alle Farmer, Lodgeeigentümer und sonstige Personen, die Raubtiere halten, aufgefordert werden, dieser nachzukommen. Antragsformulare sind beim Permitbüro der Naturschutzbehörde in Windhoek oder durch die Post (Privatpostsack 13306 Windhoek) erhältlich. Sämtliche Anträge zur Registrierung und neuem Permit müssen bis zum 31. Oktober dieses Jahres eingegeben sein. Personen oder Einrichtungen, die nach dem besagten Datum ihre Tiere oder Einrichtung nicht gemeldet haben, laufen Gefahr angeklagt und bestraft zu werden und/oder dass die Tiere konfisziert werden.

Die neuen Bestimmungen besagen:

Keine großen Raubtiere dürfen aus einem freilebenden, wilden Bestand genommen und in Gefangenschaft gehalten werden, außer, wenn es sich um Rehabilitationszentren handelt, die im Sinne des Naturschutzes handeln und die eine Sondergenehmigung des Ministeriums vorliegen haben.

Es dürfen keine großen Raubtiere in Gefangenschaft gezüchtet werden, außer, wenn es sich um eine beim Ministerium registrierte Aufzuchtstation handelt. Eigentümer von Raubtieren müssen dafür sorgen, dass sich ihre Tiere in Gefangenschaft nicht vermehren.

Gefangene Raubtiere dürfen nicht in die Wildnis ausgesetzt oder von ihren Gehegen an einen anderen Ort transportiert werden, ohne dass zuvor eine Genehmigung der Naturschutzbehörde vorliegt.

Ein Permit ist für ein Jahr gültig und jeweils nur für bestimmte (individuelle) Raubtiere gültig.

Raubtiere in Gefangenschaft dürfen zu keinem Zeitpunkt aus irgendeinem Grund in direkten Kontakt mit Personen kommen, ohne dass eine ausdrückliche Genehmigung des Ministeriums vorliegt.

Permits werden erneuert, wenn ein Naturschutzbeamter eine Inspektion durchgeführt und ein Tierarzt seinen Befund eingegeben hat.

Große Raubtiere dürfen bewusst nicht an den Menschen gewöhnt oder als Haustiere gehalten werden, wenn keine Genehmigung des Ministeriums vorliegt. Eine Genehmigung dieser Art wird nur an Rehabilitationszentren vergeben.

Krallen, Reißzähne oder Stimmbänder eines Raubtieres dürfen nicht entfernt werden, außer, wenn ein tiermedizinischer Grund vorliegt.

Pro Raubtier muss ein Hektar Grundfläche in dem Gehege vorhanden sein.

Weitere veterinäre und naturschutzbedingte Regeln sind in den neuen Bestimmungen vorgeschrieben, die jederzeit bei der Naturschutzbehörde zu erhalten sind.

von Dirk Heinrich

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